Garantie
Dreiling Tools gewährt eine Garantie auf alle Schweißgeräte und Plasmaschneider, die von Dreiling Tools als Neugeräte der Marke Dreiling Tools direkt an den Endkunden geliefert wurden.
Die Garantie gilt für alle Bauteile und Baugruppen, die im Gerät verbaut sind. Sie gilt nicht für das Gehäuse, Bauteile am Gehäuse, sowie Anschlüsse, Schlauchpakete, Massekabel und auch nicht für sonstiges Zubehör und Verschleißteile, die ursprünglich mitgeliefert wurden.
Garantiebedingungen
1. Garantiegeber
Dreiling Tools
Säntisweg 31
A-6971 Hard
Mobil: +43 664 5310956
Email: Info@dreiling-tools.at
Shop: www.dreiling-tools.at
Garantie Ansprüche sind gegenüber dem Garantiegeber in Schriftform geltend zu machen.
2. Geltungsbereich
Die Garantie gilt für alle Endkunden im EU-Raum, die ein Schweißgerät oder Plasmaschneider als Neugerät direkt von Dreiling Tools erworben haben. Die Garantie gilt nicht für gebrauchte Geräte.
Die Garantie umfasst alle im Gerät verbauten Bauteile, wie Elektronik Boards und Bauteile des Inverters.
Die Garantie deckt nicht Beschädigungen am Gehäuse, Anzeige / LCD-Display, Anbauteile am Gehäuse, Anschlüsse, Massekabel, Schlauchpakete, sowie Zubehör und Verschleißteile.
3. Geltendmachung
Im Schadensfall hat der Kunde sein Reparaturverlangen in Schriftform (Email oder Brief) an Dreiling Tools zu melden. Der Garantieanspruch ist durch Rechnungskopie zu belegen.
Das Gerät ist nach Absprache zu senden an:
Dreiling Tools
Säntisweg 31
A-6971 Hard
Österreich
4. Versandkosten
Die Versandkosten zu Dreiling Tools trägt der Kunde. Die Kosten der Rücksendung zum Kunden trägt Dreiling Tools – gilt nur an den ursprünglichen Versandort. Sollte ein anderer Versandort gewünscht werden, so sind allfällige Mehrkosten ebenfalls vom Kunden zu tragen.
5. Garantieabwicklung
Nach der schriftlichen Meldung des Garantiefalles, senden sie das Gerät zu Dreiling Tools, bzw. an die dann korrespondierte Adresse.
Die Garantie gewährt kostenlose Reparatur der defekten Teile, die vom Geltungsbereich der Garantie gedeckt sind.
Über Reparatur oder Austausch* entscheidet Dreiling Tools.
zu Austausch*
Dreiling Tools ist berechtigt, anstelle der Reparatur ein neues Gerät zu liefern.
Ist im Falle eines Austausches ein baugleiches Gerät zum Zeitpunkt des Garantieanspruches nicht (mehr) verfügbar, so ist Dreiling Tools berechtigt den Garantieanspruch durch ein technisch gleichwertiges, nicht baugleiches Gerät zu erfüllen. Die Gleichwertigkeit ist erfüllt, wenn die technischen Parameter des Tauschgerätes denen des ursprünglich erworbenen Gerätes entsprechen, dabei ist der ursprüngliche und aktuelle Kaufpreis unbedeutend.
6. Ausschluss von Schadensersatz
Aus einem Garantieanspruch ergeben sich keine weitergehenden Ansprüche auf Schadensersatz oder den Ersatz von Folgeschäden.
7. Garantiedauer
Die Garantiezeit beträgt fünf Jahre und beginnt mit dem Rechnungsdatum.
8. Garantie – gesetzliche Gewährleistung
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung durch Dreiling Tools und berührt die gesetzliche Gewährleistung nicht, diese gilt unverändert gem. geltenden Vorschriften.
9. Garantieausschluss
Eine Garantie ist ausgeschlossen, wenn
# der Mangel durch unsachgemäßen Umgang entstanden ist
# das Gerät nicht ordnungsgemäß gewartet wurde
# wenn die Bedienungsanleitung nicht beachtet wurde
# eigene Reparaturversuche unternommen wurden
# wenn der Mangel durch von außen einwirkende Ereignisse entstand
# der Mangel durch Feuchtigkeit / Wassereintritt entstand
# der Mangel durch äußere mechanische Einwirkung entstand
# der Schaden durch falsche Spannungsversorgung entstand